Fotokopierenist das fototechnische Vervielfältigen eines Schriftstücks. Es ist für einzelne urheberrechtliche Beiträge zum privaten Gebrauch erlaubt. Es kann ein Urheberrecht verletzen (z.B. bei gewerbsmäßiger Tätigkeit eines Recherchediensts).
Weitere Begriffe : objektive Zurechnung | Nettomiete | Suspendierung völkerrechtlicher Verträge |
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