Frachtprüfer

derjenige, der durch Erlaubnis zur Rechtsberatung für Prüfungen von Frachtrechnungen und die Verfolgung von Frachterstattungsansprüchen berechtigt ist.




Vorheriger Fachbegriff: Frachtlohn | Nächster Fachbegriff: Frachtrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen