franko (ital.: franco = "frei"), l)im Geschäftsverkehr ("frachtfrei") die Klausel, dass der Absender die Porto- oder Frachtkosten trägt; 2) "franko Waggon ..." mit Ortsangabe des Warenabgangs, Handelsklausel : der Verkäufer muss sich um die Bereitstellung eines Waggons zum Transport bemühen oder, wenn es sich um Ladung handelt, die keinen Waggon füllt, sie der Eisenbahn zur Beförderung übergeben. Die Kosten der Verladung eines Waggons bzw. im anderen Fall des Transports zur Eisenbahn und die Gefahren der Ware bis zum Abgang hat der Verkäufer zu tragen.
Weitere Begriffe : Striptease | Finanzierungsgeschäft, finanzierter Kauf | Namensverletzung |
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