Handelsklauseln
Kurzformen für handelsübliche Vereinbarungen, deren Inhalt im Handelsverkehr feststeht (z. B. Brutto für Netto, freibleibend, Wie die Sache steht und liegt, cif. fob. tel quel. Vorbehaltsklausel). Sie dienen wegen ihrer Kürze und Allgemeinverständlichkeit unter Kaufleutendem schnellen und reibungslosen Ablauf der Handelsgeschäfte. Für den Internationalen Handelsverkehr gelten die sog. incoterms, die Regeln zur Auslegung von international verwendeten H. geben und von der Internationalen Handelskammer veröffentlicht worden sind.
sind Abkürzungen, die im Handelsverkehr für bestimmte Vereinbarungen verwendet werden. Sie wirken nur auf Grund eines bestehenden Handelsbrauchs oder wenn die Vertragspartner im Vertrag darauf Bezug nehmen, insbes. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die Verweisung auf Incoterms. H. und ihre Bedeutung sind aufgezeichnet in den Trade Terms. Wichtige H. sind z. B.: „Ab Werk (Fabrik usw.)“: Kosten und Gefahrübergang auf den Käufer ab Übergabe im Werk des Verkäufers usw.; „Hamburger Arbitrage“: u. a. Schiedsklausel für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag; „Cif … (Bestimmungshafen)“: der Verkäufer trägt Kosten für Fracht, Versicherung bis zum Bestimmungshafen; „Fob … (Verschiffungshafen)“: frei an Bord, der Verkäufer muss auf seine Kosten die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verbringen; „Frachtfrei … (Ort)“: Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bahnhof, nicht die Ablade- und Abfuhrkosten; „Netto Kasse“: Skonto auch bei sofortiger Zahlung ausgeschlossen; „Wie besichtigt“: Ausschluss von Gewährleistung für Mängel, die bei Besichtigung erkennbar wurden oder erkennbar waren.
im Handelsverkehr übliche Klausel, Formel oder Abkürzung, die unter Heranziehung der Handelsbräuche auszulegen ist (z. B. Nachnahme; Selbstbelieferung vorbehalten). Für den internationalen Handel hat die internationale Handelskammer in Paris die nationalen Vertragsformeln zu den sog. „Trade Terms” zusammengestellt, aus denen die Incoterms (International Commercial Terms) zur Vereinheitlichung der Vertragsklauseln entwickelt wurden (z.B. FOB [free an board]; EXW [ex works, ab Werk]; DDP [delivered duty paid]).
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