Frei Schiff - frei Gut

im Völkerrecht der Grundsatz, dass im Seekrieg feindliches Eigentum auf neutralem Schiff der Beschlagnahme nicht unterliegt. - Frei Gut, feindliches Schiff besagt, dass neutrales Gut auf feindlichem Schiff gleichfalls nicht beschlagnahmt werden darf. Beide Grundsätze wurden nach Ausgang des Krimkrieges in der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16.4.1856 vereinbart. Ihr Sinn ist insbes. der Neutralitätsschutz.




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