Freie Arbeitnehmeroder freie Mitarbeiter sind Personen, die, ohne (abhängige) Arbeitnehmer zu sein, vereinbarungsgemäß Arbeitsleistungen erbringen (Dienstvertrag; z. B. bei Presse, Rundfunk, Fernsehen). Sie sind vielfach arbeitnehmerähnliche Personen und genießen dann den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in einem Arbeitsverhältnis.
Weitere Begriffe : Gewerbebetrieb eingerichteter und ausgeübter | Klassische Vergaberichtlinie | Gruppenwahl |
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