Freie Mitarbeiter
Im Arbeitsrecht :
sind Personen, die nicht im Rahmen eines festen, dauernden Beschäftigungsverhältnisses, sondern aufgrund einzelner, meist nicht unmittelbar aufeinander folgender Aufträge tätig werden, deren Übernahme freigestellt ist, auf die andererseits kein Rechtsanspruch besteht. Sie sind zumeist arbeitnehmerähnliche Personen. Zu den sog. fr. M. von Rundfunk u. Fernsehen (vgl. AP 9-43 zu § 611 BGB Abhängigkeit). Nach § 12a TVG können für f. M. Tarifverträge abgeschlossen werden. Zur sozialversicherungsrechtl. Stellung: v. Hoyningen-Huene BB 87, 1730; Kunz DB 93, 326.
freie Arbeitnehmer.
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