Freifinanzierte Wohnungensind die nach dem 20.6.1948 neugeschaffenen Wohnungen, die weder mit öffentlichen Mitteln gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt sind. Sie unterliegen keinerlei Mietpreisbindung. Für f. W. gilt das soziale Mietrecht des BGB.
Weitere Begriffe : Katharsishypothese | Kaufmannslehrling | Abfallverbrennung |
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