Freifinanzierte Wohnungen

sind die nach dem 20.6.1948 neugeschaffenen Wohnungen, die weder mit öffentlichen Mitteln gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt sind. Sie unterliegen keinerlei Mietpreisbindung. Für f. W. gilt das soziale Mietrecht des BGB.




Vorheriger Fachbegriff: Freiexemplare | Nächster Fachbegriff: Freigabeanspruch


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen