Freizeitarrest
mildeste Form des Jugendarrests, der nach dem JGG als Zuchtmittel verhängt werden kann. F. umfaßt mindestens 1 und höchstens 4 wöchentliche Freizeiten (Wochenende, meist von Sonnabend 15 bis Montag 6 Uhr).
Art des Jugendarrestes, wird in der Freizeit (an Wochenenden) vollzogen.
(§ 16 II JGG) ist die mildeste Form des Zuchtmittels Jugendarrest, die mindestens 1 und höchstens 2 wöchentliche Freizeiten (Wochenende, meist von Samstag 15 Uhr bis Montag 6 Uhr) umfasst. Lit.: Bruns, B., Jugendliche im Freizeitarrest, 1984
Jugendarrest.
ist eine der drei Formen des Jugendarrestes, der nach §§ 13, 16 JGG als Zuchtmittel verhängt werden kann.
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