Fristenlösung Eine Regelung der Abtreibung dahingehend, daß die Schwangere innerhalb einer bestimmten Zeit nach Beginn der Schwangerschaft selbst entscheiden darf, ob sie das Kind behalten will oder nicht. Eine solche Fristenlösung (freie Entscheidung der Schwangeren innerhalb von zwölf Wochen nach Beginn der Schwangerschaft) war im alten Bundesgebiet vorgesehen, ist aber vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Im Gebiet der früheren DDR gilt die Fristenlösung vorerst weiter, bis eine Neuregelung für ganz Deutschland getroffen wird.
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