Fürst

allgemein jeder Monarch (Monarchie), im engeren Sinn ein Monarch aus dem Hochadel, der nicht König ist. -

(Vorderster) ist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht ein Adeliger, dessen Stellung ursprünglich durch die unmittelbare Belehnung durch den König gekennzeichnet war. Unterschieden werden geistliche Fürsten und weltliche Fürsten sowie Kurfürsten und sonstige Fürsten. Mit der Monarchie ist der F. 1806/1918 verschwunden.




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