Fürsprecher, Fürsprech 1) Rechtsgeschichte: im mittelalterlichen deutschen Recht in der Gerichtsverhandlung der Beistand einer anwesenden Partei, der für sie sprach und sie beriet. - 2) Schweiz: neben "Advokat" Bezeichnung für den Rechtsanwalt.
Weitere Begriffe : Wahlschuld | Hessen | Rücktritt vom Vertrag |
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