Göttliches Recht

(lat.: >ius divinum). Darunter verstehen Philosophen und Theologen Rechtsinhalte, die von Gott unmittelbar als Teil der Schöpfungsordnung gesetzt sind und ohne weiteres erkannt und im Gewissen als verbindlich anerkannt werden, z. B., dass Tötung Unschuldiger rechtswidrig ist.




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