Gefahrengemeinschaftsoziales Näheverhältnis unter Personen, aus dem eine Garantenpflicht zur Vornahme von Rettungshandlungen entstehen kann. Dies gilt z. B. für Bergsteigergruppen, Teilnehmer von Expeditionen, Schiffsbesatzungen. Über den Inhalt und die Reichweite der Pflichten ist stets im Einzelfall nach Art der Gemeinschaft und der eingegangenen Risiken zu entscheiden.
Weitere Begriffe : Alleinerziehende | Strafurteil | organisiert |
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