Gelegenheitstäter

ist der Täter, der seine Straftat nur auf Grund einer besonderen Gelegenheit begeht. Er steht im Gegensatz zum Hangtäter (Gewohnheitstäter), der aus Veranlagung oder erworbenem Hang tätig wird. Der G. bedroht die Allgemeinheit nur in geringerem Maße und braucht in der Regel nicht resozialisiert zu werden.

ist der Gegensatz zum Hangtäter.




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