Gemeinfreie Werkesind solche, bei denen das Urheberrecht erloschen ist (Zeitablauf) oder niemals bestanden hat (z. B. gem. § 5 UrhG Gesetzestexte oder gerichtliche Entscheidungen).
Weitere Begriffe : Fehlerhafte Entscheidungen | Verkehrswert | Heimsuchung |
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