GeneralhypothekEine G. am gesamten Vermögen einer Person gibt es nach dem BGB nicht. Möglich sind nur Hypotheken oder Gesamthypotheken an Grundstücken, Schiffen (Schiffshypothek) oder Flugzeugen (Flugzeughypothek).
Weitere Begriffe : Buchungsbelege | Amortisation | Begnadigung |
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