Generalstreik ein Streik, der nicht nur einzelne Betriebe oder einen Wirtschaftszweig erfasst, sondern das gesamte Wirtschaftsleben. Der G. wird i.d.R. nur zur Durchsetzung politischer Ziele ausgerufen und ist daher arbeitsrechtlich nur als Notwehr- oder Notstandsmassnahme zulässig.
Weitere Begriffe : vertretbare Handlung | Erfüllungsbetrug | Schutzimpfung |
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