GeneralsuperintendentIn der evang. Kirche sind neben der Zusammenfassung der Kirchengemeinden zu Kirchenkreisen, die der Wahrnehmung überörtlicher kirchlicher Aufgaben durch die Organe des Kirchenkreises (Kreissynode, Dekan, bzw. Superintendent, Kreiskirchenvorstand) dient, die Gemeinden z. T. zum Zwecke der geistlichen Aufsicht in größeren Bezirken zusammengefasst, in denen diese Aufsicht einem G. obliegt.
Weitere Begriffe : Rang von Unterhaltsansprüchen | KostenfestsetzungsbeschlussZivi/prozess | Geschäftsführung ohne Auftrag, berechtigte |
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