Genussrecht ein Recht verschiedensten Inhalts, das eine AG bestimmten Personen gewährt. Hauptfall des G.s.: Recht auf Anteil am Reingewinn. Im Gegensatz zur Aktie ist das G. kein Mitgliedschaftsrecht, verschafft insbesondere kein Stimmrecht. Das G. wird häufig in einem Genussschein verbrieft.
Weitere Begriffe : Apotheker | Völkerrechtssubjektivität | Betriebsbesetzung |
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