Genussrecht

ein Recht verschiedensten Inhalts, das eine AG bestimmten Personen gewährt. Hauptfall des G.s.: Recht auf Anteil am Reingewinn. Im Gegensatz zur Aktie ist das G. kein Mitgliedschaftsrecht, verschafft insbesondere kein Stimmrecht. Das G. wird häufig in einem Genussschein verbrieft.

ist das im Genussschein verkörperte Recht auf einen besonderen Vermögens vorteil. Lit.: Zempel, /., Genussrechte, 2001

Recht, das in einem Genussschein verbrieft wird.

Genussschein.




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