GesamtgewichtAchslast, Fahrzeugpapiere, Leergewicht. Unter Gesamtgewicht versteht man die Summe aus Leergewicht und zur Zeit aufgeladener Last. Das zulässige Gesamtgewicht ist hingegen dasjenige Gewicht, das unter Berücksichtigung der Werkstoffbeanspruchung, der Tragfähigkeit der Reifen und der zulässigen Achslasten nicht überschritten werden darf. Es er gibt sich aus den Fahrzeugpapieren und den Gewichtsangaben am vorderen Fahrzeugteil.
Weitere Begriffe : Aufenthaltsberechtigung | Sozialverwaltungsrecht | Krankheitskostenversicherung |
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