FahrzeugpapiereFahrzeugbrief, Führerschein, Verkehrskontrollen. Unter Fahrzeugpapieren versteht man diejenigen Urkunden, die der Fahrer eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßen verkehr stets mitzuführen hat. Es sind dies: Führerschein, Kraftfahrzeugschein, bei Zügen und Sattelkraftfahrzeugen der Anhängerschein, bei Fahrzeugen, die mit Fahrerlaubnis der Kl. IV und V gefahren werden dürfen, die Bescheinigung über die Betriebserlaubnis, bei Fahrten ins Ausland die grüne Versicherungskarte.
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