Gesellschaftsstatut

Für die Innen- und Außenbeziehungen einer juristischen Person maßgebliches Recht. Es bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die juristische Person entsteht, lebt und vergeht. Da eine gesetzliche Normierung fehlt, besteht über die Anknüpfung der Rechtsbeziehung einer juristischen Person Streit. Der bislang herrschenden Sitztheorie ist durch die ,Inspire Art-Entscheidung\' des EuGH im Wesentlichen die Grundlage entzogen worden. Der EuGH hält die Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften, die sich nicht auf die Gründung der Gesellschaft beziehen für gemeinschaftswidrig. Damit hat er sich der Gründungsrechtstheorie angeschlossen, nach der das Recht des Gründungsstaates für die Gesellschaft maßgeblich ist.




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