Gesetzessammlungist die Sammlung von Gesetzen. Sie kann privat oder amtlich betrieben sein. Sie zielt auf die Vermittlung einwandfreier Übersicht über die geltenden Gesetze, ist selbst aber kein Gesetz. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Zusammenveranlagung | Masskündigungen | Stellplätze |
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