Gesetzesrecht

durch Gesetz geschaffenes Recht. Steht im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht (bildet mit diesem zusammen das positive Recht und steht als solches im Gegensatz zum -» Naturrecht) und zu einem auf Präjudizien beruhenden Recht.

ist das durch Gesetz geschaffene Recht. Es steht im Gegensatz zum Gewohnheitsrecht und zum Fallrecht (Richterrecht). Es ist in Deutschland der wichtigste Teil des Rechts. Lit.: Geyer, P., Das Verhältnis von Gesetzes- und Gewohnheitsrecht, 1999

Fallrecht.




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