Gesetzmäßigkeitder Verwaltung ist der Grundsatz, dass die Verwaltung keine Maßnahmen treffen darf, die gesetzwidrig sind. Einzelausprägungen dieses Prinzips sind die Grundsätze des Vorrangs des Gesetzes und des Vorbehalts des Gesetzes.
Weitere Begriffe : Kondemnation | Unterlassungsurteil | Sonderzuschläge |
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