Gestattung
Verstattung.
ist bei der Sondernutzung die neben der behördlichen Erlaubnis (z.B. des Straßenbaulastträgers) vielfach noch erforderliche Einverständniserklärung des Eigentümers der benutzten Sache (z.B. des Straßeneigentümers). Daneben kann G. auch ein behördlicher Akt sein.
Erlaubnis (behördliche).
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