Getränkeverpackungen

sind geschlossene o. überwiegend geschlossene Verpackungen für flüssige Lebensmittel i. S. d. LFGB, die zum Verzehr als Getränke bestimmt sind, ausgenommen Joghurt und Kefir. § 8 der Verpackungsverordnung bestimmt die Pfandpflicht für Einwegverpackungen. S. a. Detergenzien, Mehrwegverpackungen.




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