gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des UmsatzsteueraufkommensIm Umsatzsteuergesetz (UStG, Umsatzsteuer) geregelte Steuerordnungswidrigkeit (§ 26 c UStG).
Weitere Begriffe : Erbschein | Differenzierungsverbote | Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst |
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