Gewinnanteilsschein Der Begriff stammt aus dem Aktienrecht, wobei das zugehörige Fremdwort - Dividende - allgemein bekannter ist. Er beinhaltet nicht eine bestimmte Geldsumme, diese wird erst durch die Gewinnfestsetzung durch die Aktionärsversammlung festgelegt. Sollte jemand seinen Gewinnanteilsschein, den er aufgrund Aktienbesitzes erhalten hat, verlieren, so kann er trotzdem den Gewinnanteil geltend machen, wenn er nachweisen kann, Inhaber der Aktien zu sein. Probleme gibt es nur dann, wenn Aktieninhaberschaft und Aktienbesitz auseinanderfallen oder wenn - auch das ist möglich - eine Aktie durch die Gesellschaft für kraftlos erklärt worden ist.
Weitere Begriffe : Kollisionsnorm, wandelbare | Wandergewerbe | Bundeswahlleiter |
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