Dividendenschein ein der Aktienurkunde beigefügtes Wertpapier, das den Inhaber berechtigt, die Auszahlung der Dividende zu verlangen. Üblich ist es, eine Reihe von D.en und einen Erneuerungsschein zu einem "Bogen" zusammenzufassen.
Weitere Begriffe : Namensänderung | Zentralregister | Firmenwahrheit |
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