Dividendenschein

ein der Aktienurkunde beigefügtes Wertpapier, das den Inhaber berechtigt, die Auszahlung der Dividende zu verlangen. Üblich ist es, eine Reihe von D.en und einen Erneuerungsschein zu einem "Bogen" zusammenzufassen.

Selbstständiges Wertpapier, das den Ertragsanspruch aus einer Aktie verbrieft. Alle Dividendenscheine (Gewinnanteilsscheine) bilden zusammen mit dem eventuellen Erneuerungsschein (Talon) den so genannten Kuponbogen. Der Dividendenschein dient ggf. auch der Ausübung des Anspruchs auf Bezugsrechte junger Aktien.

Kupon, Zinsschein.




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