GewinngemeinschaftUnternehmensvertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien sich verpflichtet, ihren Gewinn oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unternehmen oder einzelner Betriebe anderer Unternehmen zur Aufteilung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen (§ 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG).
Weitere Begriffe : Durchgangsdelikte | Ausfallhaftung | Identität |
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