Gierke

Otto von, deutscher Rechtslehrer und Rechtshistoriker (* 1841, f 1921), Gegner des Rechtspositivismus (positives Recht), Verfasser zahlreicher bedeutender Werke, u.a. auf den Gebieten des Staats- und Genossenschaftsrechts.




Vorheriger Fachbegriff: Giebelmauer | Nächster Fachbegriff: Gierke, Otto von


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen