positives Recht
(lat.: ponere (positum) setzen, stellen, legen); vom Menschen gesetztes Recht. Steht im Gegensatz zu Recht, das dem Menschen vorgegeben ist (Naturrecht).
geschriebenes (Gesetzes-)Recht und Gewohnheitsrecht; im Gegensatz zum Naturrecht. Der juristische Positivismus (Rechtspositivismus) lehnt die Lehre vom Naturrecht ab und glaubt, jede Rechtsfrage anhand des vorhandenen Gesetzes- und Gewohnheitsrechtes lösen zu können.
die Gesamtheit der vom staatlichen Gesetzgeber
- direkt oder indirekt - erlassenen Rechtsvorschriften im Unterschied zum Naturrecht und zum Gewohnheitsrecht.
umfasst die Rechtsnormen, die in einem bestimmten örtlichen Bereich zu einer bestimmten Zeit effektiv ("positiv") gelten und deren Durchsetzung zumeist von der staatlichen Autorität garantiert wird. Es handelt sich dabei weitgehend, aber nicht ausschliesslich um staatlich gesetztes Recht. Zum p. R. gehört auch das ungeschriebene Gewohnheitsrecht, das allerdings mehr und mehr an Bedeutung verliert. Umstritten ist, ob es darüber hinaus auch ein vorstaatliches Recht gibt (Naturrecht).
Recht, positives
Recht (1 a).
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