Glühbirnensind nach der VO (EG) 244/ 2009 v. 18. 3. 2009 (ABl. L 76/3) zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht energiebetriebene Produkte, die Licht erzeugen, indem ein Draht durch Strom zum Glühen gebracht wird. Von September 2009 an bis September 2016 werden solche G. stufenweise vom EU-Markt ausgeschlossen, die nicht die in der VO festgelegten Anforderungen des Ökodesigns erfüllen. Die bisher üblichen G. werden dann durch sog. Sparlampen ersetzt werden.
Weitere Begriffe : Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte | Sozialrente | Landeszentralbank |
MMnews
|