Grundregel des Verkehrsrechts Diese ist in § 1 StVO enthalten und lautet: W Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Weitere Begriffe : Befreiung von Zuzahlungen | Vertrag zu Lasten Dritter | Konkursstraftaten |
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