Gute Dienste in StaatenstreitigkeitenVersucht ein an einer völkerrechtlichen Streitigkeit unbeteiligter Staat, die Streitteile zur Aufnahme direkter Verhandlungen zu bewegen, so nennt man das die Leistung „guter Dienste“ (bons offices). Von der Vermittlung unterscheiden sich die guten Dienste dadurch, dass bei jener konkrete Vorschläge für die Beilegung des Streits gemacht werden.
Weitere Begriffe : Status quo ante | Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland | Scheinselbstständige |
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