Gymnasium

1. Das G. ist eine weiterführende Schule mit unterschiedlicher Ausgestaltung nach dem Schulrecht der Länder. Die Ausbildungszeit am G. ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt und dauert derzeit noch von der 5. oder 7. bis zur 12. oder 13. Jahrgangsstufe. Über die Aufnahme in das G. entscheidet nach Maßgabe des Landesrechts der Elternwille, z. T. auch noch Lehrer und Noten in der Grundschule. Künftig wird die gymnasiale Schulzeit einheitlich bis zur 12. Jahrgangsstufe dauern, wenn bis 2015 alle Länder das 8-jährige Gymnasium eingeführt haben. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 12 (oder z. T. derzeit noch 13). An die Stelle des Klassenverbandes bestehen in der gymansialen Oberstufe derzeit noch halbjährige Kurse, die eine Schwerpunktsetzung durch Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtfächer in Grund- und Leistungskursen ermöglichen (sog. Kollegstufe). Einige Länder haben das System der Grund- und Leistungskurse durch im System von drei bis sechs vierstündigen Fächern auf erhöhtem und weiteren Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau ersetzt; dabei werden Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache i. d. R. nur auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet; diese Fächer sind als Kernfächer verpflichtend. Mit dem Übergang auf das achtjährige Gymnasium wird die Kollegstufe generell abgeschafft. Die erfolgreiche Abschlussprüfung des G. (Abitur; s. Allgemeine Hochschulreife), berechtigt zum Besuch aller Hochschulen, insbesondere der Universitäten (wissenschaftliche Hochschulen).

2. Konkurrierend zum G. kann das Abitur nach Maßgabe des Landesrechts inzwischen auch an Gesamtschulen, Oberschulen und Sekundarschulen erworben werden.




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