Abschlussprüfungist einerseits die letzte mehrerer Prüfungen und andererseits (§316 HGB) die Prüfung des Jahresabschlusses einer nicht kleinen Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB) durch einen Abschlussprüfer. Lit.: Niemann, W., Jahresabschlussprüfung, 2. A. 2004
Weitere Begriffe : Innungsmeister | Aktive Arbeitsförderung | Exzedentenrückversicherung |
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