(bei Kommunalwahlen) Kumulieren.
Vorheriger Fachbegriff: Härteklauseln (Scheidungsrecht) | Nächster Fachbegriff: Häufigkeitszahl
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Billiges Ermessen | GmbH | Sukzessive Mittäterschaft oder Beihilfe
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews