kumulieren

(lat.: cumulare = anhäufen, häufen); im Wahlrecht das Abgeben mehrerer Stimmen für einen Kandidaten (oder mehrere Kandidaten einer Gruppe), wenn der Wähler mehrfach abstimmen darf.

eine Modifikation der Verhältniswahl, indem der Wähler mehrere Stimmen hat, die er auf einen oder mehrere Bewerber verteilen kann. Wie das Panaschieren in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen vorgesehen.

Im Kommunalwahlrecht (Kommunalwahlen) werden teilweise die Grundsätze des Verhältniswahlrechts durch K. und Panaschieren ergänzt. Von K. spricht man, wenn der Wähler so viele Stimmen hat, wie Sitze zu vergeben sind, er aber auf einen Bewerber mehrere Stimmen (in Bayern bis zu drei) häufeln kann.




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