Höhere Verwaltungsbehörde mittlere Behörde im Rahmen des dreistufigen Aufbaues der Länderbehörden: Die jeweils für einen Regierungsbezirk zuständige Regierung (z. B. Regierung von Oberbayern), an deren Spitze der Regierungspräsident steht. Verwaltung, öffentliche, oberste Landesbehörden.
Weitere Begriffe : Rechte, eintragungsfähige | Raten-Wechsel | Martinshorn |
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