Regierungsbezirk

der örtliche Zuständigkeitsbereich der Mittelbehörden (Verwaltungsbehörde) der meisten Bundesländer. Die Mittelbehörden (je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet, z.B. als Regierung oder Bezirksregierung) werden von einem Regierungspräsidenten geleitet.

ist im Verwaltungsrecht der örtliche Zuständigkeitsbereich der Mittelbehörden der meisten Bundesländer (Regierung). Lit.: Stöbe, S., Die Zukunft der Bezirksregierungen, 1996

ist der gebietsmäßige Zuständigkeitsbereich der Mittelbehörden (höheren Verwaltungsbehörden; s. a. Regierungen, 3, Regierungspräsidien; Verwaltungsbehörden, Aufbau), so z. B. in den Ländern Bad.-Württbg., Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westf., Rheinl.-Pfalz, Sachsen.




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