Haftpflichtverhältnisso bezeichnet man im Versicherungsrecht das Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer als Schädiger und dem Geschädigten, dem gegenüber der VN schadenersatzpflichtig ist. Hiervon zu unterscheiden ist das Deckungsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer.
Weitere Begriffe : Friedensrichter | Wahl des Betriebsrates | Unterbilanzhaftung |
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