Haftungsschuldner, Steuerrecht: Steuerpflichtiger, der kraft Gesetzes mit seinem eigenen Vermögen für eine fremde Steuerschuld einstehen muss. Der Haftungstatbestand kann sich sowohl aus Steuergesetzen als auch aus zivilrechtlichen Vorschriften ergeben. Die Haftungsinanspruchnahme erfolgt gem. § 191 AO durch einen Haftungsbescheid.
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