Handelsbürgschaft eine Bürgschaft, die auf Seiten des Bürgen ein Handelsgeschäft ist und im Gegensatz zur Bürgschaft eines Nichtkaufmanns nicht schriftlich erklärt zu werden braucht, § 350 HGB.
Weitere Begriffe : Polizeiliche Beschlagnahme u. Durchsuchung | Altersgrenzen | Freizeichnungsklausel |
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