Handlungswille

ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Man versteht darunter den Willen, ein bestimmtes äußeres Verhalten zu zeigen. H. fehlt z.B. bei Hypnose, Reflexbewegungen oder vis absoluta (= unmittelbare körperliche Gewalt). Bei mangelndem H. fehlt es bereits an einer wirksamen Willenserklärung.

Wille.

ist der Wille, ein äußeres Verhalten durchzuführen. Willenserklärung

Willenserklärung.

Willenserklärung (1a aa).




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