Handlungswille ist notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Man versteht darunter den Willen, ein bestimmtes äußeres Verhalten zu zeigen. H. fehlt z.B. bei Hypnose, Reflexbewegungen oder vis absoluta (= unmittelbare körperliche Gewalt). Bei mangelndem H. fehlt es bereits an einer wirksamen Willenserklärung.
Weitere Begriffe : Summenversicherung | Sicherungsgeschäft | Entschädigungsgesetz |
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