Hauptschöffe

für das Schöffengericht gewählter Schöffe, der regelmässig an den Sitzungen teilnimmt. Bei Ausfall des H.n (wegen Verhinderung der Teilnahme an einer einzelnen Sitzung oder Unfähigkeit und Ungeeignetheit für die restliche Amtsperiode) tritt an seine Stelle der Hilfsschöffe, bei dessen Ausfall der ihm in der Hilfsschöffenliste nachfolgende Hilfsschöffe. Die genaue Einhaltung der Reihenfolge nach der Schöffenliste ist Voraussetzung für die ordnungsmässige Besetzung des Gerichts.

Schöffen.




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