Hauptsatzungist die Satzung einer Gemeinde, in der die Grundzüge der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt sind. Die Hauptsatzung bestimmt u.a. die Form für öffentliche Bekanntmachungen. Die Errichtung einer H. wird durch die Gemeindeordnungen vorgeschrieben. Lit.: Die Hauptsatzung der Gemeinde, 1980
Weitere Begriffe : Bremse | praesumptio iuris | Priorität des Bundesrechts |
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