HausseklauselHandelskiausel, die der Sicherung des Verkäufers dient. Sie besagt, dass bei einem Kaufvertrag für den Fall, dass zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin für den Verkäufer Preissteigerungen in bezug auf die zu liefernde Ware eintreten, diese bei der Preisberechnung berücksichtigt werden sollen. Preissenkungen werden jedoch durch die H. nicht berührt.
Weitere Begriffe : Solutio | Rechtsfolgenausspruch | Wiederaufnahmeverfahren |
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